Kfz-Reparaturbestätigung
Im Zusammenhang mit einer Schadenabwicklung dient die Reparaturbestätigung als Nachweis einer bereits vorgenommenen Reparatur und als Qualitätssicherung.
Im Rahmen der Schadenabwicklung wird die Regulierung eines ausstehenden Nutzungsausfalls oder teilregulierten Schadens und einer gegebenenfalls noch offenen Abschlusszahlung betrachtet.
Ohne einen Reparaturnachweis rechnet die Versicherung häufig auf Grundlage des Wiederbeschaffungsaufwands* ab. Bei älteren Kraftfahrzeugen oder stärkeren Schäden sind das circa 60 - 70% Reparaturkosten zu Wiederbeschaffungswert.
*Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert