Kfz-Unfallgutachten
Haftpflichtschaden
Nach jedem Unfall stellt sich zuerst die Frage der Schuld. Diese stellt in erster Linie die Polizei vor Ort fest. Sollten Sie unverschuldet oder teilverschuldet in einen Unfall verwickelt sein, haben Sie in der Regel nach § 249 BGB einen Anspruch auf Schadenersatz. Um Ihre Ansprüche bestmöglich gegen die gegnerische Versicherung durchsetzen zu können, erstellen wir für Sie schnell und kompetent ein professionelles Haftpflichtschaden-Gutachten. Laut Rechtssprechung gehört der Kostenaufwand für ein Schadengutachten mit zum Schadensumfang eines Unfalls und wird bis auf sogenannte Bagatellschäden von der gegnerischen Versicherung übernommen. Bei der Erstellung des Schadengutachten ermitteln wir zudem eine durch den Unfall eingetretene Wertminderung Ihres Fahrzeugs. Damit ist es möglich, den Schaden an Ihrem Kfz genau zu beziffern und der gegnerischen Versicherung vorzulegen.
Kaskoschaden
Beim Kaskoschaden wird unterschieden zwischen Voll- und Teilkaskoschaden. Worin sich die beiden unterscheiden, erläutern wir Ihnen im folgenden Abschnitt.
Teilkaskoschaden
Ein Teilkaskoschaden wird in verschiedene Punkte unterteilt, die da sind:
- Wildschaden
- Glasbruchschaden
- Einbruch- bzw. Diebstahlschaden
- Elementarschaden (Hagel, Wasser, Sturm, Brand)
Was Sie im Falle eines Kaskoschadens wissen sollten ist, dass der Versicherer ein Weisungsrecht hat. Das heisst, dass der Kfz-Sachverständige von Ihrer Versicherung bestimmt wird. Dieser besichtigt im Sinne Ihrer Versicherung Ihr beschädigtes Kraftfahrzeug, ermittelt die Kosten und übergibt sie Ihrer Versicherung.
Sollten Sie mit dem Resultat der Schadensermittlung des Kfz-Gutachters nicht zufrieden sein, haben Sie die Möglichkeit einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen einzuschalten. In so einem Fall stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.